Bürgerbegehren "Neue Rathausmitte"

19. Mai 2025

Zur Stadtratssitzung im Kulturzentrum am 14.05.2025:

Bürgermeister Neher unterstellte in der öffentlichen Stadtratssitzung am 14.05.2025 der SPD Vöhringen bei ihrem Bürgerbegehren zur Neuen Rathausmitte den Vöhringer Bürgern „Unwahrheiten“ aufgetischt und sie gar „manipuliert“ zu haben. Seine Aussagen untermauerte er mit einem von ihm in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten zum Bürgerbegehren. Dieses 33-seitige Pamphlet von der Kanzlei Dr. Lipinski in Heidelberg kommt letztlich zu der „dringenden Empfehlung“ an den Vöhringer Stadtrat, „das Bürgerbegehren für rechtlich unzulässig zu erklären“. Im Kern geht es in dem juristisch abgefassten Kauderwelsch darum, dass der Titel des Bürgerbegehrens „Kein Verkauf des städtischen Grundstücks an einen Investor“ falsch sei. „Ein Einwirken auf das Abstimmungsverhalten ‚durch unzutreffende Aussagen, oder durch irreführende Wortwahl‘ ist unzulässig“, so der Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Nach dessen Auffassung handelt es sich hier eher um eine „Übertragung des Grundstücks an eine städtisch kontrollierte Gesellschaft“, wobei es dann „abhängig von der konkreten rechtlichen Konstellation auch zu einem ‚Verkauf‘ im Rechtssinne kommen kann“. Hintergrund soll hierbei wohl sein, dass Bürgermeister Neher mit seiner CSU-/FWG-Fraktion das städtische Grundstück schon an einen Investor verkaufen will – es gibt ja bereits ein konkretes Kaufangebot – die Stadt sich dann aber die Verantwortung für Gestaltung und Unterhalt der Freiflächen sichern will. Was einem Investor aus finanzieller und rechtlicher Sicht natürlich entgegenkommen wird. Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sind in der Bayerischen Gemeindeordnung im Artikel 18a geregelt. Ein Bürgerbegehren soll demnach mit einer verständlichen Frage, die klar mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann und dazu einer kurzen Begründung verfasst werden. Genau daran haben sich die Verfasser orientiert. Dass diese Mitglieder des Stadtrates, die ihr Mandat für die Vöhringer Bürger teilweise schon über 30 Jahre gewissenhaft ausüben, von ihrem Bürgermeister der Verbreitung von Unwahrheiten und manipulativem Vorgehen öffentlich bezichtigt werden, ist schlicht skandalös! Eigentlich sollte sich Bürgermeister Neher eher selbst zu seiner Informationspolitik gegenüber seinen Bürgern hinterfragen. So zum Beispiel: ➢ Wie lief das Vergabeverfahren tatsächlich ab? ➢ Wie kam es zum „Sieger“? ➢ Warum wird ein „Sieger“ öffentlich präsentiert, obwohl viele Vorgaben aus dem Vergabeverfahren gar nicht erfüllt sind und im Stadtrat noch gar nicht darüber abgestimmt wurde?

Dass es nun wohl zu einer juristischen Auseinandersetzung kommen wird, hat nicht die SPD zu verantworten. Seit Mai 2023, als die SPD eine offene Bürgerinfo zum Bebauungsplan Neue Rathausmitte veranstaltete und dabei den Wunsch nach Veränderung aus der Bürgerschaft aufgenommen hat, hatte man sich um Annäherung bemüht und konkrete Kompromissvorschläge mit relativ kleinen Veränderungen am Bebauungsplan eingebracht. Dies wurde vom Bürgermeister, gestützt von seiner CSU-/FWG-Mehrheit, stets mit einer „Basta-Politik“ abgeschmettert. Darum klingt es wie Hohn wenn er, wie in der Sitzung am 14.05.2025 erklärt, er wolle „Brücken bauen“ und sei kompromissbereit. Keinen Zentimeter ist er vom Bebauungsplan, der auch eine vernünftige Verkehrsführung am Kreisverkehr verhindert, bisher abgerückt. Würde Bürgermeister Neher mit seiner CSU-/FWG-Fraktion den Wunsch vieler Vöhringer Bürger ernst nehmen, dann hätte er zuletzt dem Antrag auf ein Ratsbegehren und damit einer Bürgerbefragung zustimmen können. Aber auch dieser SPD-Antrag wurde im Sinne „Wir wissen doch was gut ist. Warum die Bürger fragen?“, abgelehnt. Auch der Kommunalpolitik würde eine gewisse Diplomatie gut tun!

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