Presseerklärung zur weiteren Vorgehensweise des SPD Ortsvereins Vöhringen zum Thema „Neue Rathausmitte“ - Bürgerbegehren
Nachdem eine Beteiligung der Bürgerschaft über einen möglichen Bürgerentscheid bereits durch die Mehrheit des Stadtrates abgelehnt wurde, initiierte die SPD Vöhringen ein Bürgerbegehren. Hierzu wurden die geforderten 960 Unterschriften aus der Bevölkerung mit rd. 1400 Unterschriften übererfüllt und Bürgermeister Neher übergeben. Dieser beauftragte eine Anwaltskanzlei zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit des geforderten Bürgerentscheides. Diese Anwaltskanzlei, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Lipinski, vertritt die rechtliche Auffassung, dass das Bürgerbegehren aus mehreren Gründen abzulehnen sei. Von Täuschung und Irreführung war hier unter anderem die Rede. Dieser Empfehlung folgte der Vöhringer Stadtrat durch einen mehrheitlichen Beschluss, bei dem aber die Initiatoren des Bürgerbegehrens, die selbst auch Mitglieder des Stadtrates sind, von der Abstimmung wegen angeblicher Befangenheit ausgeschlossen wurden. Wir, die SPD Vöhringen, weisen diese unhaltbaren Vorwürfe mit aller Deutlichkeit zurück. Die beauftragte Kanzlei hatte weder die Information, dass bei dieser Unterschriftensammlung Beiblätter, eine Informationsveranstaltung sowie ein öffentlich zugängliches Modell der geplanten Bebauung zur weiteren Aufklärung beigetragen haben. Jeder Bürgerin und jedem Bürger, die/der sich durch ihre/seine Unterschrift zum Ausdruck gebracht hat, dass die geplante Bebauung des Areals „Neuen Rathausmitte“ nicht der Vorstellung der Bevölkerung entspricht, war klar, weshalb hier eine Unterschrift geleistet wurde. Die SPD Vöhringen diskutierte in ihrer letzten Jahreshauptversammlung über die weitere Vorgehensweise und beschloss, die Münchner Anwaltskanzlei Klimesch und Kollegen, die hier Verwaltungsrecht-Spezialisten sind, zu beauftragen, um zu klären, ob die Ablehnung des Bürgerbegehrens rechtens war. Das Ergebnis dieser Überprüfung ergab, dass das Bürgerbegehren in allen Belangen zulässig gewesen wäre, was unsere Annahme bestätigt. Nachdem wir nun wissen, dass zwei Anwälte zu unterschiedlicher Interpretation kommen, bliebe nur noch eine gerichtliche Klärung vor dem Verwaltungsgericht Augsburg. Da wir, die SPD Vöhringen, für ein vernünftiges Miteinander plädieren, haben wir beschlossen, von einer gerichtlichen Klärung vorerst abzusehen. Obwohl ein Eilantrag von unserem Rechtsanwalt bereits beim Verwaltungsgericht eingereicht wurde. Mit dieser Entscheidung haben wir die Tür für offene Gespräche im Sinne der Bevölkerung, die hier mit ihrer Unterschrift eine klare Haltung bezüglich der Bebauung der „Neuen Rathausmitte“ vertritt, geöffnet und hoffen, dass dies bei den Gesprächen mit allen Parteien, mit der Verwaltung und mit dem Investor IllerSenio auf fruchtbaren Boden fällt. Bürgermeister Neher Informierte in der letzten Stadtratssitzung über diese rechtliche Prüfung durch die Initiatoren des Bürgerbegehrens. Mir, dem Sprecher der SPD-Fraktion und u.a. Initiator des Begehrens, wurde in dieser Sitzung das Wort entzogen und so konnte ich keine Erklärung gegenüber dem Gremium abgeben, weshalb ich nun im Namen der SPD-Fraktion diesen Weg der Pressemitteilung nehmen muss.
Volker Barth
SPD-Fraktionsvorsitzender
Vorsitzender des SPD-Ortsvereins Vöhringen