Radverkehrskonzept für die Stadt Vöhringen mit ihren Ortsteilen

28. Mai 2020

An
Herrn Bürgermeister
Michael Neher
und die Damen und Herren des Stadtrats

Antrag zu einem Radverkehrskonzept für die Stadt Vöhringen mit ihren Ortsteilen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
werte Kolleginnen und Kollegen des Stadtrates,

Fahrräder sind umweltfreundliche, kostengünstige und platzsparende Verkehrsmittel, die gerade im städtischen Bereich von fast allen Bevölkerungsgruppen genutzt werden können. Daneben dient das Fahrradfahren natürlich auch der Gesundheit. Seit 1997 ist das Fahrrad in der Straßenverkehrsordnung (StVO) als gleichwertiges Verkehrsmittel anerkannt.

Damit sich Radfahrer aller Altersgruppen in unserer Stadt sicher fortbewegen können, bedarf es dringend eines umfassenden Radverkehrskonzeptes. Leider ist die Stadt Vöhringen weit davon entfernt, eine fahrradfreundliche Kommune zu sein. Dazu fehlt es an allen Ecken und Enden:
- In Vöhringen gibt es kein durchgängiges Radwegenetz.
- Fahrradwege enden abrupt und führen direkt auf Hauptstraßen ohne jegliche Art einer Weiterführung.
- Es fehlen an wichtigen, oft gefährlichen Stellen Querungshilfen.
- Die Beschilderung für Fahrradfahrer ist, sofern überhaupt vorhanden, oft konfus und irreführend.

Wir wollen deshalb ein Radverkehrskonzept

  • mit einem sicheren Radwegenetz und deutlicher Kennzeichnung des Vorrangs für Fahrradfahrer
  • mit durchgängigen Verbindungen zwischen den Ortsteilen und der Kernstadt
  • mit Fahrradwegen zu allen öffentlichen Einrichtungen und zentralen Punkten

Da es (nicht nur) in Vöhringen schwierig ist, bei der bestehenden Verkehrsführung, die den Kraftverkehr eindeutig priorisiert, ein umfassendes Radverkehrskonzept umzusetzen, bedarf es aller rechtlich möglichen Maßnahmen und kreativen Lösungen, die sich im Rahmen der StVO bewegen.

Vorrang sollen, wo immer möglich, ausgewiesene Radwege haben. Dies ist auch in Kombination mit Fußgängern (Gehwegen) möglich. Hier bietet sich Radfahrern die größt-mögliche Sicherheit.

Beschilderungen für Radwege:

1. Ein blaues, rundes Schild mit einem Fahrrad als Symbol kennzeichnet Sonderwege für Radfahrer. Der Radfahrer muss diesen Weg benutzen. Diese Wege sollen Qualitätsstandards erfüllen, z. B. eine ausreichende Breite und eine gute Oberfläche aufweisen, um den Benutzern ein komfortables Radfahren gewährleisten zu können. Das Verkehrszeichen muss an bzw. nach Einmündungen wiederholt werden, wenn es weiterhin Gültigkeit haben soll.

Beschilderung Radweg 1

2. Ein blaues, rundes Schild mit den Symbolen Fußgänger und Radfahrer, durch eine Senkrechte getrennt, weist darauf hin, welche Wegesseite von welchem Verkehrsteilnehmer genutzt werden muss (getrennter Fuß- und Radweg), da es zwei durch eine Linie getrennte Wege gibt. Fahrradfahrer müssen den für sie bestimmten Weg benutzen. Sie dürfen weder auf dem Fußgängerweg noch auf der Fahrbahn fahren. Das Verkehrszeichen muss an bzw. nach Einmündungen wiederholt werden, wenn es weiterhin Gültigkeit haben soll.

Beschilderung Radweg 2

3. Ein blaues, rundes Schild mit den Symbolen Fußgänger und Radfahrer, durch eine Waagerechte getrennt, weist darauf hin, dass der Weg von beiden Verkehrsteilnehmern gemeinsam zu nutzen ist (gemeinsamer Fuß- und Radweg). Hier gilt es, besondere Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen.
Das Verkehrszeichen muss an bzw. nach Einmündungen wiederholt werden, wenn es weiterhin Gültigkeit haben soll.

Beschilderung Radweg 3

4. Blaue, runde Schilder mit dem Fußgängersymbol können durch ein „Radfahrer frei“-Zusatzschild erweitert werden. Es bedeutet, dass das Mitbenutzen des Gehweges durch Radfahrer gestattet ist. Hier gilt besondere Vorsicht! Es darf nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.

Beschilderung Radweg 4
Beschilderung Radweg 4a

Für Kinder gelten besondere Regelungen:
Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen mit dem Fahrrad Gehwege benutzen, dürfen also nicht auf der Fahrbahn fahren. Ab dem vollendeten 8. Lebensjahr bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen sie Gehwege benutzen, das heißt sie haben die Wahl zwischen Gehweg oder Fahrbahn bzw. Radweg.

Radfahrstreifen und Schutzstreifen:

Wo keine Radwege eingerichtet werden können und Gehwege nicht die erforderliche Mindestbreite für die gemeinsame Nutzung von Fußgängern und Radfahrern haben, sollen Radfahrstreifen oder Schutzstreifen auf die Fahrbahnen aufgebracht werden.

Radkonzept Radfahrstreifen
Radfahrstreifen sind durch eine weiße, durchgezogene Linie von der Fahrbahn getrennt. Radfahrer sind verpflichtet, die mit dem Radwegeschild gekennzeichneten Radfahrstreifen zu benutzen und nur in einer Richtung (Rechtsfahrgebot) zu befahren. Auf dem Radfahrstreifen besteht für Kraftfahrzeuge Fahr-, Halte- und Parkverbot.
Radkonzept Schutzsteifen
Schutzstreifen für Radfahrer sind durch eine unterbrochene weiße Linie auf der Fahrbahn markiert. Auch hier ist das Halten und Parken von Kraftfahrzeugen verboten. Im Unterschied zu den Radfahrstreifen können die Schutzstreifen jedoch im Ausnahmefall von fahrenden Kraftfahrzeugen teilweise mitgenutzt werden. Der Radverkehr darf natürlich nicht behindert werden.

Fahrradstraßen:

Dort, wo aus Platzgründen oder wegen der dringlichen Erfordernisse von PKW-Stellplätzen am Fahrbahnrand keine der bisher aufgezeigten Möglichkeiten umsetzbar ist, können Fahrradstraßen eingerichtet werden. Dies bietet sich insbesondere für Straßen in Wohngebieten an, auf denen mit erhöhtem Fahrradverkehr zu rechnen ist. In Deutschland sind Fahrradstraßen dem Fahrradverkehr vorbehalten. Mit anderen Fahrzeugen dürfen sie nur dort benutzt werden, wo dies durch Zusatzzeichen angezeigt ist. Häufig wird so der Verkehr anderer Fahrzeuge nur für Anlieger oder nur in einer Fahrtrichtung zugelassen (Einbahnstraße). Die Höchstgeschwindigkeit beträgt für alle Fahrzeuge 30 km/h. Radfahrende haben auf Fahrradstraßen das Recht, jederzeit nebeneinander zu fahren – auf anderen Straßen gilt das nur, "wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird" (§ 2 Abs. 4 S. 1 StVO). Kraftfahrer müssen gegebenenfalls ihre Geschwindigkeit verringern, um eine Behinderung oder Gefährdung von Radfahrern zu vermeiden.

Radkonzept Beginn
Beginn
Radkonzept Ende
Ende
Radkonzept für KFZ frei
für KFZ frei
Radkonzept Fahrbahnkennzeichner
Fahrbahnkennzeichnung

Konkret schlagen wir für die Umsetzung des Radwegenetzes folgende Maßnahmen vor.

Mit Radfahrstreifen bzw. Schutzstreifen sollen markiert werden (sofern Radwege nicht umsetzbar sind):

In der Kernstadt

Wielandstraße (durchgehend)
Marienstraße (durchgehend)
Vöhlinstraße (durchgehend)
Illerstraße (West-Ost-Richtung: vom Ende des Fahrradweges bis Kirchplatz)
Schleifweg (West-Ost-Richtung: von Sportparkstraße bis Beim Kreuz)
Schrankenweg (West-Ost-Richtung: bis Bahnübergang)
Memminger Straße (Süd-Nord-Richtung: vom Ende Fahrradweg bis Ulmer Straße)
Ulmer Straße (Nord-Süd-Richtung: von Fahrrad-Kropp bis Auf der Härte → Querung!)
Falkenstraße (zwischen Vogelstraße und Hirschstraße)
Am Kurzen Bach (durchgehend)
Bahnhofstraße (von Platzgasse bis Baderstraße Bürgersteig zur Doppelnutzung)
Illerberger Straße (von Sonnenstraße bis Fahrradweg)

Im Ortsteil Illerberg

Obere Hauptstraße (zwischen Riedlesweg und Schlössleweg)
Weißenhorner Straße (von Neue Welt bis Heerstraße)
Heerstraße (zwischen den Fahrradwegen)

Im Ortsteil Illerzell

Hauptstraße (von Heustraße bis Schulstraße)

Als Fahrradstraßen sollen ausgewiesen werden:

In der Kernstadt Vöhringen

Bahnhofstraße (von Baderstraße bis Ulmer Straße)
Illerberger Straße (von Mittelstraße bis Münchner Straße)
Siedlerstraße (durchgehend)
Weidachgasse (N-S-Richtung: von Radweg Siedlerstr. bis zum Wielandtor 1)
Zum Klärwerk (N--Richtung: bis zur Siedlerstraße)
Bellenberger Straße (N-S-Richtung: durchgehend mit Anschluss zum Schleifweg)
Jahnstraße (durchgehend)
Ulrichstraße (S-N-Richtung: vom Minikreisel Jahnstraße bis Illerstraße)
Zwischen den Bächen (von Kirchplatz/Herbststraße bis Einmündung zur Jahnstraße)
Vogelstraße (durchgehend)
Adalbert-Stifter-Straße (durchgehend)
Am Langen Bach (zwischen Am Kurzen Bach bis Uhlandstraße)
Uhlandstraße (durchgehend)
Alte Poliere (durchgehend)
Baderstraße (durchgehend)
Haselnussweg (von Ahornweg bis Mittelstraße)
Mittelstraße (von Rue de Vizille bis Illerberger Straße)
Ulmer Straße (von Bräuhaus Lepple bis Fahrrad-Kropp)

Im Ortsteil Ilerberg

Sandbergweg (durchgehend)
Riedlesweg (zwischen Obere Hauptstraße bis Neue Welt)
Neue Welt (durchgehend)

Im Ortsteil Illerzell

Hauptstraße (N-S-Richtung: von Zum Sportplatz bis Schulstraße)
Waldseestraße (durchgehend)
Schulstraße (durchgehend)
Mühlbachstraße (durchgehend)

Neue, zusätzliche Fahrradwege sollen in der Kernstadt Vöhringen angelegt werden: Am Wielandkanal entlang zwischen Ulrichstraße bis Zwischen den Bächen Verbindung von der Bellenberger Straße entlang des Mühlbachs bis zum Schleifweg (Bachbrücke beim Hotel Ihle)

Als Einbahnstraße, jedoch für Fahrradfahrer in beide Richtungen befahrbar soll ausgewiesen werden:
- Frauenstraße in Ost-West-Richtung mit rotem Fahrradstreifen auf der Südseite

Querungshilfen od. Zebrastreifen od. Bedarfsampeln sind für Fahrradfahrer und Fußgänger erforderlich:

Kernstadt Vöhringen

über Ulmer Straße zur Adalbert-Stifter-Straße (Querungshilfen)
über Ulmer Straße auf Höhe Cortina/Taormina (Zebrastreifen)
über Rue de Vizille bei der Alten Poliere (Bedarfsampel)
über Rue de Vizille bei der Mittelstraße (Querungshilfen)
über Memminger Straße beim Schrankenweg (Querungshilfe)
über Rue de Vizille bei Riedstraße (Querungshilfe)

Stadtteil Illerberg

über Weißenhorner Straße beim Feuerwehrhaus (Querungshilfe)
über Weißenhorner Straße bei der „alten“ Weißenhorner Straße (Querungshilfe)
über Heerstraße beim Errachweg (Querungshilfe)
über Heerstraße bei der Witzighauser Straße beim Hofgut Amann (Querungshilfe)
über Obere Hauptstraße bei Riedlesweg (Zebrastreifen)

Stadtteil Illerzell

über Illertaltangente bei der Werner-von-Siemens-Straße (Querungshilfe nördlich versetzt, dafür Linksabbiegerspur verkürzen)

Das gesamte Radwegenetz muss eine einheitliche, gut sichtbare und lesbare Beschilderung bekommen.

Antrag:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Konzept unter Einbeziehung eines Verkehrsplaners einer eingehenden verkehrstechnischen und –rechtlichen Prüfung auf Realisierbarkeit zu unterziehen.

2. Das Konzept wird anschließend im zuständigen Gremium behandelt.

3. Bei Maßnahmen, die Kreisstraßen betreffen, wird von der Verwaltung mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde Kontakt für eine Realisierung aufgenommen.

4. Beim künftigen Ausbau von Ortsstraßen ist besonderes Augenmerk auf Radverträglichkeit zu legen.

5. Die nötigen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2021 bereitzustellen.

Wenn es der Stadt Vöhringen gelingt, ein an diesem Antrag orientiertes Radverkehrs-konzept umzusetzen, bei dem Fahrradstraßen in dieser Anzahl und Größe eine bisher nicht vergleichbare Größenordnung einnehmen, hat unsere Stadt nicht nur für die Radfahrer einen Meilenstein erreicht, sondern ist diesbezüglich dann auch ein Leuchtturm zumindest im Landkreis Neu-Ulm.

Vöhringen, den 15. Mai 2020

Volker Barth
Fraktionsvorsitzender der SPD-Stadtratsfraktion

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